GESUNDHEITSVORSORGE AM ARBEITSPLATZ
EIN MEHRWERT FÜR IHRE MITARBEITER – UND FÜR IHR UNTERNEHMEN
Laut diverser Studien und Umfragen steigt die Zahl von Erkrankungen, die durch äußere Einflüsse wie Stress, Arbeitsüberlastung, Leistungsdruck, einseitige Ernährung, mangelnde Bewegung oder einseitige Belastung bei gleichzeitig in weiten Teilen der Bevölkerung steigendem Gesundheitsbewusstsein.
Durch die meist sitzenden Tätigkeiten am Computer und Stress-Situationen am Arbeitsplatz fallen viele Mitarbeiter aufgrund von Rückenschmerzen, Nackenverspannungen, „Mausarm“-Belastungen, Augenproblemen und Kopfschmerzen eine Vielzahl von Arbeitstagen im Jahr aus.
Sie möchten ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiter sein und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter liegt Ihnen am Herzen?
Sie möchten die krankheitsbedingten Ausfälle in Ihrem Unternehmen reduzieren und den Mitarbeiten einen attraktiven Arbeitsplatz mit Mehrwert und sozialen Leistungen bieten?
Die finanziellen Aufwendungen des Unternehmens für Massagen als vorbeugende Gesundheitsmaßnahme sind steuerlich absetzbar.
Dann ist Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz die Lösung:
In Form von kurzen Behandlungseinheiten von z.B. 20 oder 25 Minuten pro Termin fördern Sie aktiv das Arbeitsklima und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Außerdem tragen Sie so zugleich zur Steigerung der Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter bei.
Gern komme ich hierfür regelmäßig an z.B. einem Tag in der Woche zu Ihnen in den Betrieb und kümmere mich um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.
• Der Arbeitgeber trägt die Massagekosten
und/oder stellt die nötige Zeit zur
Verfügung.
• Das Unternehmen übernimmt einen Teil
des Betrages.
• Die Arbeitnehmer bezahlen den ganzen
Betrag, die nötige Zeit für Massage wird
innerhalb der Woche abgebaut oder als
Pause gewertet.
Nehmen Sie gern direkt per E-Mail, unter 0162 - 94 34 798 oder 040 - 714 004 34 einfach Kontakt mit mir auf.
Ich erstelle Ihnen gern ein individuelles Angebot. Hierbei sind unterschiedliche Preisgestaltungs-Modelle, auch unter Einbeziehung von Eigenanteilen Ihrer Mitarbeiter, möglich.